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Elena Signatur: Datenspeicherung im Vormarsch

Die Bundesregierung hat für die neue Datenbank «Elena» von Datenschützern und Gewerkschaften viel Prügel bezogen. Gewarnt wird vor dem «gläsernen Bürger»

Das ELENA-Verfahren (elektronischer Entgeltnachweis) ist ein Verfahren, mit dem zukünftig in Deutschland Einkommensnachweise elektronisch – mit Hilfe einer Chipkarte mit integriertem Zertifikat zur Erstellung qualifizierter elektronischer Signaturen – erbracht werden sollen.

Dabei kann jede beliebige, nach einheitlichem Standard (eCard-API) funktionierende Signaturkarte mit Chip (EC-/Maestro-Card, eGK, ePA etc.) verwendet werden. Das Verfahren beinhaltet die geplante zentrale Speicherung von Arbeitnehmerdaten und die Nutzung dieser Daten durch die Agenturen für Arbeit und weitere Stellen.

Neben berechtigten Sorgen geht unter: Mit «Elena» können Verbraucher ab 2012 sicherer im Internet shoppen oder beim Online-Banking ohne lästigen Papierkram Geschäfte abwickeln.

Wer häufig seine Online-Bank wechselt, um bei Tages- oder Festgeld die besten Zinsen zu kassieren, muss sich bisher mit dem Personalausweis am Schalter oder bei einem Briefträger der Deutschen Post identifizieren.

Anstelle dieses «Postident-Verfahrens» kann sich der Kunde in Zukunft zu Hause am Rechner mit seiner auf einer Chipkarte gespeicherten persönlichen Signatur ausweisen und einen Kredit oder Kontowechsel beantragen.

Die Industrie steht in den Startlöchern: Lesegeräte für die Chipkarten sollen bald serienmäßig in Computern oder Tastaturen eingebaut sein. Zusätzlich muss aber wie am Geldautomat eine PIN- Nummer eingegeben werden.

Interessant kann die Signatur bei Geschäften sein, die für Minderjährige tabu sind, immer dann wenn ein Altersnachweis erforderlich ist.

Mit der elektronischen Unterschrift soll es mehr IT-Sicherheit geben. Heute versuchen täglich Betrüger im Netz, Nutzerdaten von eBay, PayPal oder Online-Banken auszuspähen und reiche Beute zu machen.

Die Nutzung der Signatur wird aber freiwillig sein, allerdings nicht für alle!

Wer Arbeitslosengeld I, Wohn- oder Elterngeld beantragen will, muss ab dem 1. Januar 2012 die Signatur auf dem neuen Personalausweis, der Gesundheitskarte oder einer seiner Bankkarten gespeichert haben. Sonst gibt es kein Geld vom Staat.

Derzeit prüft die Regierung nach dem öffentlichen Aufschrei, wo «Elena» verbessert werden kann. Seit Jahresbeginn schicken die Arbeitgeber die ersten Daten an die zentrale Speicherstelle. Datenschützer haben die Sammelwut des Staates attackiert und vor Missbrauch gewarnt. Regierungsexperten versichern, das System sei sicher. Ohne Zustimmung des Bürgers könne es keinen unbefugten Zugriff auf die Daten geben.

Quelle: dpa

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